Wenn Sie erkrankt sind, informieren Sie unverzüglich die Ausbildungsschule (Anruf) über die Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer. Des Weiteren unterrichten Sie unmittelbar das Seminar per E-Mail poststelle.sts-gym.ffm@kultus.hessen.de und informieren Sie uns über die voraussichtliche Dauer.
Sofern Sie wegen einer Erkrankung an Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnehmen können, informieren Sie außerdem die zuständigen Ausbilderinnen und Ausbilder.
Sollten Sie in Ihrer Mail nur einen Tag angegeben haben und an Folgetagen weiter erkrankt sein, so müssen Sie uns auch dies per Mail mitteilen.
Dauert Ihre Erkrankung länger als drei Tage, so ist spätestens am vierten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bitte denken Sie daran, dass bei einer Erkrankung das Wochenende mitzählt. Das heißt, sollten Sie an einem Freitag erkranken und am Montag noch krank sein, brauchen wir ab Montag ein ärztliches Attest, da dieser der vierte Tag ist.
An das Studienseminar ist das Original zu senden (gilt für privat Versicherte Personen). Der Schule genügt eine Kopie der Bescheinigung.
Bei gesetzlich Versicherten und freiwillig gesetzlichen Versicherten gilt das elektronische AU-Meldeverfahren. Hierfür übermitteln Sie uns bitte folgende Informationen. 1. Ihre Personalnummer 2. Erkrankt vom bis zum 3. Art der Krankenversicherung: (gesetzlich versichert oder freiwillig gesetzlich versichert) 4. Krankenkasse: 5. Renten-/Sozialversicherungsnummer:
Über Ihr Fehlen zur Betreuung eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren informieren Sie entsprechend das Studienseminar und die Schulleitung. Bitte beachten Sie, dass Sie bereits zum ersten Fehltag ein Attest des Kinderarztes vorlegen. Weitere Hinweise finden Sie im aktuellen Vademecum. Für das Jahr 2024 stehen Ihnen eine Dauer von 15 Arbeitstagen zur Betreuung Ihres kranken Kindes (Vorlage Attest) zu.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns unmittelbar nach Ihrer Krankheit (auch nach Betreuung eines erkrankten Kindes) Ihren Dienstantritt schriftlich per E-Mail an die Poststelle (poststelle.sts-gym.ffm@kultus.hessen.de) mitteilen! Auch wenn Sie nur einen Tag gefehlt haben.
Auch an Tagen an den Sie weder Unterricht noch Ausbildungsveranstaltungen haben, müssen Sie sich krank bzw. gesund melden. Dies gilt insbesondere auch in den Ferienzeiten.
Bei einer Erkrankung von mehr als vier Wochen vereinbaren Sie ein Rückmeldegespräch mit der Seminarleitung.
Nach Ablauf der vom Arzt angegebenen Zeit muss bei längerer Krankheit ein Folgeattest vorgelegt werden oder bei Dienstantritt eine Mail an das Studienseminar gesendet werden. Die Seminarleitung ist verpflichtet, der Hessischen Lehrkräfteakademie zu berichten, wenn bei Versäumnis wegen Krankheit am vierten Tag der Erkrankung noch kein ärztliches Attest vorgelegt worden ist (§ 23 der Dienstordnung).
Arzttermine sind außerhalb der Dienstzeit zu nehmen. Sollten Sie dennoch ein Arzttermin während der Dienstzeit wahrnehmen, müssen Sie uns eine Bescheinigung im Original senden.
Hinweis zu Ihrer Krankmeldung per E-Mail: Formulierungen wie "voraussichtlich, evtl." , usw. sind keine eindeutigen Rückmeldungen zum Dienst und werden in den E-Mails auch nicht beachtet.